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   OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13   

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https://dejure.org/2013,36687
OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13 (https://dejure.org/2013,36687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2013 - 11 LA 262/13 (https://dejure.org/2013,36687)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 11 LA 262/13 (https://dejure.org/2013,36687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 5 VwGO; § 173 VwGO; § 85 Abs. 2 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Eigenverantwortliche Überprüfung des Ablaufs von Fristen durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverantwortliche Überprüfung des Ablaufs von Fristen durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenverantwortliche Überprüfung des Ablaufs von Fristen durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13
    Ungeachtet dessen kann das Verwaltungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrende Beteiligte seiner sich aus § 60 Abs. 2 VwGO ergebenden Verpflichtung zur vollständigen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen nachgekommen ist (vgl. zum sachgleichen § 236 Abs. 2 ZPO BGH, Beschl. v. 5.6.2013 - XII ZB 47/10 -, NJW-RR 2013, 1393, 1394, juris, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2003 - 2 LA 52/02

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Begründungsfrist für einen Antrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13
    Von dieser Verpflichtung können auch generelle oder konkrete Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 2 NB 400/09 u. a. -, NJW 2010, 1391, juris, Rdnr. 8;Beschl. v. 25.8.2003 - 2 LA 52/02 -, NJW 2003, 3362, juris, Rdnr. 6, jeweils m. w. N. zur Rechtsprechung des BVerwG und des BGH).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 2 NB 400/09

    Erforderlichkeit einer Überprüfung des von einer Büroangestellten notierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13
    Von dieser Verpflichtung können auch generelle oder konkrete Anweisungen an das Büropersonal bezüglich der Fristwahrung nicht befreien (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 20.1.2010 - 2 NB 400/09 u. a. -, NJW 2010, 1391, juris, Rdnr. 8;Beschl. v. 25.8.2003 - 2 LA 52/02 -, NJW 2003, 3362, juris, Rdnr. 6, jeweils m. w. N. zur Rechtsprechung des BVerwG und des BGH).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 11 LA 262/13
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
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